Ehrenbürger, Übersicht

Aus Chamapedia

Die Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger der Gemeinde Cham seit 1894 [1]:


Voraussetzungen

Das kantonale Bürgerrechtsgesetz vom 3. September 1992 regelt die Vergabe des Ehrenbürgerrechts:


4. Ehrenbürgerrecht


§ 22 Voraussetzung

1 Personen, die sich um das Gemeinwesen in besonderer Weise verdient gemacht haben, kann das Gemeinde- und das Kantonsbürgerrecht ehrenhalber verliehen werden.


§ 23 Wirkung des Ehrenbürgerrechts

1 Das Ehrenbürgerrecht steht ausschliesslich der Person zu, der es verliehen wird. Es begründet keine Steuerpflicht gegenüber der Bürgergemeinde. Im übrigen hat es die gleiche Wirkung wie das im ordentlichen Verfahren erworbene Bürgerrecht.

2 Für Ausländer bleiben die bundesrechtlichen Vorschriften vorbehalten.


Einzelnachweise

  1. Gruber, Eugen et al., Geschichte von Cham, Bd. 2, Cham 1962, S. 311. Orsouw, Michael van, Cham – Menschen, Geschichten, Landschaften, Zug 2008, S. 275