Wegkreuz Schluecht
Das schlichte Sandsteinkreuz steht seit 1980 auf der Anhöhe nördlich des Schluechthofs. Bis 1973 stand es beim Alpenblick bei der Abzweigung der Steinhauserstrasse.
Chronologie
1788 Auf dem Plan der Städtlerallmend von Jakob Joseph Clausner (1744–1797) von 1788 ist das Wegkreuz bei der Abzweigung der Steinhauserstrasse («Allgemeine Güter Straß») und des Fusswegs zum Zisterzienserinnenkloster Frauenthal eingezeichnet. [1]
1973 Am alten Standort wird das Wegkreuz beschädigt. [2]
1980 Das Wegkreuz wird am jetzigen Standort nördlich des Schluechthofs neu aufgestellt. [3]
2024 Die Sandsteinkreuz ist im Inventar der schützenswerten Denkmäler der Gemeinde Cham enthalten. [4]
Beschreibung
Das schlichte, rund 2.30 Meter hohe Sandsteinkreuz wird heute von zwei Bäumen flankiert. Der Sockel ist breiter als der Kreuzstamm und weist die folgende Inschrift auf: «Gelobt / sei / Jesus / Christus». Die beiden Kreuzbalken mit erhöhten Randleisten sind an den Enden pfeilförmig ausgestaltet. [5]
Aktueller Kartenausschnitt
Einzelnachweise
- ↑ Der Originalplan ist 1795 beim Geissweidbrand in Zug zerstört worden, aber im Einwohnergemeindearchiv Cham wird eine zwischen 1795 und 1798 gezeichnete Kopie von Franz Leonz Bonaventura Landtwing (1751–1839) aufbewahrt. Einwohnergemeindearchiv Cham, Plansammlung. Zur Überlieferungsgeschichte Dittli, Beat, Zuger Ortsnamen. Lexikon der Siedlungs-, Flur- und Gewässernamen im Kanton Zug. Lokalisierung, Deutung, Geschichten, Zug 2007, Bd. 5, S. 339
- ↑ Amt für Denkmalpflege und Archäologie des Kantons Zug, Wegkreuzverzeichnis der Gemeinde Cham 1996/1997
- ↑ Grünenfelder, Josef, Die Kunstdenkmäler des Kantons Zug, Neue Ausgabe, Bd. 2, Die ehemaligen Vogteien der Stadt Zug, Bern 2006, S. 254
- ↑ Amt für Denkmalpflege und Archäologie des Kantons Zug, Inventar der schützenswerten Denkmäler der Gemeinde Cham, Grundstücknummer 214 [Stand: 11.04.2024]
- ↑ Amt für Denkmalpflege und Archäologie des Kantons Zug, Datenblatt zur Bestandesaufnahme historischer Bauten im Kanton Zug [Stand: 07.03.2019]. Vgl. Anmerkung 3 (Grünenfelder), S. 254