Hauser Jakob (1562–1632)

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Vorname: Jakob
Nachname: Hauser
Geschlecht: männlich
Geburts­datum: 1562
Geburt­sort: Zug ZG
Todes­datum: 14. Juni 1632
Todes­ort: Zug ZG
Beruf: Pfarrer
Amt: Dekan
Religion: römisch-katholisch

Jakob Hauser war nur drei Jahre Pfarrer in Cham und wirkte dann 42 Jahre als Stadtpfarrer und Dekan in Zug. Dank seiner Ausbildung am Collegium Helveticum in Mailand kam er früh in Kontakt mit der katholischen Reform, für deren Durchsetzung er im Stand Zug zu einer treibenden Kraft wurde.




Chronologie

1562 Jakob Hauser wird in Zug geboren. Er ist der Sohn von Anna Stocker und Wolfgang Hauser. [1]

um 1580 Hauser studiert am Collegium Helveticum, einem Priesterseminar in Mailand. Kardinal Karl Borromäus (1538–1584) hatte das Seminar 1579 mit 50 Freiplätzen für junge Priester aus der katholischen Eidgenossenschaft, Graubünden, dem Wallis und den eidgenössischen Untertanengebiete gegründet. Er kommt mit v.a. beim Konzil von Trient (1545–1563) entwickelten Ideen der katholischen Reform in Kontakt. Ein Mitstudent von Hauser ist u.a. Johannes Gugolz (1562–1635), der später ebenfalls Pfarrer in Cham wird. [2]

1586 Anfang April stirbt in Cham Jakob Kündig (vor 1540–1586). Der Zuger Stadtrat wählt im April den 24-jährigen Hauser zum neuen Pfarrer von Cham. Hauser soll sich priesterlich verhalten, bei Rechtsstreitigkeiten nur den Rat der Stadt Zug als Gerichtsinstanz anrufen und so viel wie möglich zu Hause bleiben («nitt zu wittschweiff sin»). Hält er sich nicht an diese Verpflichtungen, kann er wieder entlassen werden. [3]

Im Sommer wurde eine grosse bischöfliche Visitation in den Pfarreien in der Eidgenossenschaft durchgeführt. In Stadt und Amt Zug entdeckten die Visitatoren bei vielen Geistlichen Mängel in der Ausbildung und in der Lebensführung. Der 26-jährige Pfarrer Hauser von Cham erhält aber ein gutes Zeugnis. Er sei ein rechtschaffener Mann. Seine Mutter wohne bei ihm, so dass er nicht wie andere Zuger Geistliche verdächtigt wird, im Pfarrhaus eine Konkubine zu halten. Hauser habe alle Fragen richtig beantwortet. Dies im Gegensatz zu Bartholomäus Herster, dem Kaplan in St. Andreas, der so grosse Bildungsmängel habe, dass er nicht einmal die Bedingungen für die Erteilung der Absolution aufzählen könne. [4]

1589 Die Stelle in Cham ist für den jungen Priester nur eine Zwischenstation: Anfang Mai wird Hauser zum Dekan des Priesterkapitels Bremgarten ernannt. Und im August wählen ihn die Stadtzuger zum Pfarrer von Zug. Er muss fleissig sein, sich priesterlich und züchtig verhalten und all das tun, was einem Kirchherrn zusteht. [5]

1590 Pfarrer Jakob Hauser bittet den Zuger Stadtrat um die Bestätigung der verliehenen Kirchherrenpfründe. Hauser wird bestätigt. Solange er sich ehrlich und priesterlich verhält, kann er auf der Pfründe bleiben. [6]

1592 Die kleine, 1584 zum Pestheiligen St. Sebastian geweihte Kapelle in Inwil bei Baar erhält einen Altaraufbau. Das Familienwappen und eine Inschrift [7] verweisen auf den einen Stifter, Dekan Jakob Hauser. [8]

1595–1597 Hausers lange Amtszeit in Zug und als Dekan ist wichtig für die Durchsetzung der katholischen Reform. Er fördert die Gründung von Bruderschaften und setzt sich zusammen mit Baumeister Jost Knopfli (1550/1552–1634) für die Ansiedlung der Kapuziner und eine Klostergründung in der Stadt Zug ein. Vorerst werden vier Kapuziner nach Zug entsandt, nach anderthalbjähriger Bauzeit kann im Juli 1597 die Klosterkirche geweiht werden. [9]

1597–1609 In einer Handschrift verzeichnet Pfarrer Dekan die jährlich eingegangenen Zinsen und Zehnten seiner Pfarrpfründe und der aufgewendeten Kosten. [10]

1605 Neun Zuger Stadtbürger [11] beklagen sich beim Stadtrat über das miserable geistliche Regiment von Dekan Hauser. Hauser beschimpfe die Bürger auf der Kanzel als Schelmen und Dieben und ziehe leider nur die «huren pfaffen» [= unzüchtige Priester] an, die er dann nicht unter Kontrolle habe. Wenn der Rat den Hauser nicht entlasse, wollten sie dies an einer Gemeindeversammlung zustande bringen. Der Dekan solle die verdächtigen argwonischen Weiber «ussertt synem hus lassen» und keine Gemeinschaft mehr mit ihnen haben. [12]

1607 Obwohl das Konzil von Trient für das katholische Europa bereits 1563 Vorschriften zur Führung von Pfarrbüchern (Tauf-, Ehe- und Sterberegister) erlassen hatte, wurde in den meisten Pfarreien der Eidgenossenschaft erst nach 1600 solche Register angelegt. In Zug war es 1607 Stadtpfarrer Hauser, der ein erstes Taufbuch anlegte. Ab dem Januar 1610 führte er auch ein Ehe- und ein Sterbebuch. [13]

1609 Fürstbischof Jakob Fugger (1567–1626) beruft in Konstanz eine zweite Diözesansynode ein, die in Anwesenheit von fast 200 Geistlichen, jedoch unter Abwesenheit der Äbte von Einsiedeln, St. Gallen und Kempten vom 18. bis 24. Oktober durchgeführt wird. Auch Dekan Hauser reist an den Bodensee. Die Synodalstatuten von 1609 enthalten das Glaubensbekenntnis des Konzils von Trient («Professio fidei Tridentina»), Vorschriften zur Verwaltung der Sakramente, zur Verkündigung, zum Schulwesen, zur Disziplin des Welt- und Regularklerus, zur kirchlichen Vermögensverwaltung sowie zur kirchlichen Gerichtsbarkeit. [14]

1619 Mitteleuropa wird im frühen 17. Jahrhundert von Epidemien, Kriegen und Teuerung heimgesucht. Die Menschen suchen nach Erklärungen für die vielen Krisen. Auch Dekan Hauser weist den Zuger Stadtrat darauf hin, dass sich der Zorn Gottes durch viele Himmelszeichen kundgetan habe. Der Stadtrat ordnet folgende Massnahmen an (Sittenmandat): Während der Fasnacht soll an jedem Sonntag nach der Kinderlehre in der Kirche St. Oswald ein fünfstündiges Gebet gehalten werden, nämlich von 12 bis halb 2 Uhr alle Frauen von ausserhalb der Stadt, anschliessend bis 3 Uhr alle Frauen in der Stadt, danach von 3 bis 4 Uhr alle Männer von ausserhalb der Stadt und von 4 bis 5 Uhr alle Männer in der Stadt. Der Rat verbietet bei 10 Gulden Busse das Spielen, Tanzen und alle Lustbarkeiten («fröwdenspil»). [15]

1622 Dekan Hauser weiht die Kapelle St. Karl Borromäus in Meisterwil in der Gemeinde Hünenberg. Borromäus war 1610 heilig gesprochen worden und gilt als Schutzpatron der katholischen Schweiz. [16]

1623/1624 Immer wieder kommt es zu Spannungen zwischen Stadtpfarrer Hauser und anderen Geistlichen einer- und dem Zuger Stadtrat und der Bürgerschaft andererseits. Sie hätten auf der Kanzel «fyl handels mit min herren» und tadelten wiederholt auch den Stadtrat. Die Ratsherren ermahnen Dekan Hauser, dies umgehend zu unterlassen, schliesslich sei es ja der Rat, der die Pfründen besetze. [17]

1625/1626 Dekan Hauser setzt in Zug auch die Abhaltung und den Besuch der Katechismuslehre durch. Wenn ein Geistlicher den Unterricht vernachlässige, erhalte er eine Geldbusse. Wer dann die Busse nicht bezahle, müsse ins Gefängnis. [18] Auch die Bürger sollen fleissig den Unterricht besuchen. Die Stadtwärter und Läufer sollen umgehen und diejenigen, welche ausbleiben, ins Gefängnis sperren. [19]

1629 Dekan Hauser ist gefordert: An der Pest sterben auch in der Stadt Zug mehr als 500 Personen. Neben den Weltgeistlichen helfen auch die Kapuziner in der Krankenseelsorge mit. [20]

1630 Nach 41 Jahren demissioniert Hauser als Stadtpfarrer von Zug. Er erhält eine Pension. [21]

1632 Am 14. Juni stirbt Jakob Hauser 70-jährig in Zug. Er wird in der Zuger Pfarrkirche St. Oswald begraben. [22]


Einzelnachweise

  1. Iten, Albert, Tugium Sacrum. Der Weltklerus zugerischer Herkunft und Wirksamkeit bis 1952, Stans 1952, S. 216
  2. Vgl. Anmerkung 1 (Iten), S. 216
  3. Bürgerarchiv Zug, A 39.26.1.726, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1552–1649, fol. 103v (18.04.1586)
  4. Dommann, Fritz, Der Einfluss des Konzils von Trient auf die Reform der Seelsorge und des religiösen Lebens in Zug im 16. und 17. Jahrhundert, Stans 1966 (Beiheft 9 zum Geschichtsfreund), S. 185
  5. Bürgerarchiv Zug, A 39.26.1.800, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1552–1649, fol. 113r (26.08.1589)
  6. Bürgerarchiv Zug, A 39.26.1.834, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1552–1649, fol. 116v (01.09.1590)
  7. «Jacobus Huser Pleban. Tug.-is Ejusdemq. ac Bremg.-is capituli Decanus 1592» [= Jakob Hauser, Pfarrer aus Zug und Dekan des Kapitels Bremgarten]
  8. Grünenfelder, Josef, Die Kunstdenkmäler des Kantons Zug, Neue Ausgabe, Bd. 1, Die ehemalige Äussere Amt, Basel 1999, S. 99
  9. Vgl. Anmerkung 4 (Dommann), S. 102, 191, 390, 394, 412f., 418, 422
  10. Staatsarchiv Zug, P 200.275; der Band wurde bis 2007 in der Stadt- und Kantonsbibliothek aufbewahrt, die Die Übergabe an die Bibliothek ist nicht dokumentiert
  11. Leutnant Paul Stocker, Paul Kolin, Hauptmann Beat Jakob Zurlauben, Adam Bachmann, Paul Bengg, Beat Jakob Stocklin, Michael Schell, Jakob Wickart und Balthasar Küng
  12. Bürgerarchiv Zug, A 39.4.7.15a, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1586–1612, fol. 3a r (16.07.1605)
  13. Hoppe, Peter, Die kirchlichen Tauf-, Firm-, Ehe- und Sterbebücher des Kantons Zug von 1600 bis 1900, in: Tugium 1, 1985, S. 123–147
  14. Vgl. Anmerkung 1 (Iten), S. 216. Vgl. Anmerkung 4 (Dommann), S. 77
  15. Bürgerarchiv Zug, A 39.4.8.1766, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1612–1638, fol. 89v (05.01.1619)
  16. Grünenfelder, Josef, Die Kunstdenkmäler des Kantons Zug, Neue Ausgabe, Bd. 2, Die ehemaligen Vogteien der Stadt Zug, Bern 2006, S. 306
  17. Bürgerarchiv Zug, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1623–1630, A 39.4.10.143, fol. 13v (19.08.1623); A 39.26.1.1425, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1552–1649, fol. 180v (19.08.1623); A 39.27.0.87, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1624–1626, fol. 9r (02.07.1624). Zu den Konflikten zwischen Geistlichkeit und Ratsherren in der Stadt Zug und in den Vogteien grundsätzlich Schläppi, Daniel, Te Deum laudamus! Die Kirchenpflege als kräftezehrendes Gezerre mit Kirchenvolk und Klerus, in: Universum Kleinstadt. Die Stadt Zug und ihre Untertanen im Spiegel der Protokolle von Stadtrat und Gemeinde (1471–1798), Zug 2019, S. 277–305, insbesondere S. 279f.
  18. Vgl. Anmerkung 4 (Dommann), S. 272
  19. Bürgerarchiv Zug, A 39.27.0.637, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1624–1626, fol. 48v (23.08.1625); A 39.27.0.916, fol. 69r (16.05.1626)
  20. Vgl. Anmerkung 4 (Dommann), S. 199f.
  21. Vgl. Anmerkung 1 (Iten), S. 218
  22. Vgl. Anmerkung 1 (Iten), S. 216